Geprüfter Betriebswirt IHK / Master Professional in Business Management
Der Geprüfte Betriebswirt IHK ist eine angesehene Qualifikation, die Ihre Karrierechancen erheblich steigern kann. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um diese anspruchsvolle Weiterbildung.
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Ziel der Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt ist die Befähigung unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen entwickeln zu können, insbesondere vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs. Dabei sind ökonomisch, ökologisch und ethisch nachhaltiges Wirtschaften gefragt, für Unternehmen oder Organisationen unterschiedlicher Art, Größe und Wirtschaftszweige. Ziel ist es auch zu lernen, wie man mit neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen wie der Entwicklung von Verfahren und Produkten umgeht und das in einem Wirtschaftsumfeld, das ständiger Veränderung und Weiterentwicklung unterworfen ist.
Zu den Aufgaben und Problemstellungen eines Geprüften Betriebswirtes gehören insbesondere:
- Strategiefindung und Umsetzung unter Berücksichtigung der Unternehmensziele
- Nachhaltige Unternehmensführung
- Organisatorische Rahmenbedingungen erschaffen und weiterentwickeln
- Personalwirtschaftliche Instrumente sinnvoll nutzen
- Leitung, Überwachung und Koordination der betrieblichen Leistungsprozesse
- Berücksichtigung der steuerlichen, finanzwirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Wie Sie sehen, ist die Weiterbildung zum Betriebswirt die Ausbildung eines Generalisten, der sich in allen Themenbereichen gut auskennt und die Kompetenz besitzt, mit neuen Situationen und jeder Art von Veränderung verantwortungsvoll und zielgerichtet umgehen zu können. Daher sind Sie als ausgebildeter Betriebswirt in der Lage, Fach- und Führungspositionen im mittleren und oberen Management zu besetzen. Sie verfügen nach Abschluss des Kurses außerdem über alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um den Schritt in die Selbständigkeit gehen zu können, sofern Sie dies möchten. Mit dem Abschluss Geprüfter Betriebswirt erwerben Sie zudem den allgemeinen Hochschulzugang. -
Nach § 3 der Prüfungsverordnung ist für die Prüfung zugelassen, wer:
- eine IHK-Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann oder vergleichbar erfolgreich absolviert hat, oder
- eine vor der Handwerkskammer erfolgreich abgelegte Prüfung zum kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung nachweisen kann, oder
- wer eine erfolgreich absolvierte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer kaufmännischen Fachschule nachweisen kann, die auf eine Berufsausbildung aufbaut und anschließend mindestens eine einjährige Berufspraxis erworben hat, oder
- wer einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis erworben hat.
Ausnahmen sind in Sonderfällen für Berufserfahrene möglich, sprechen Sie in diesen Fällen mit Ihrer zuständigen IHK.
Der klassische Weg ist daher der erste Weg:
1. Berufsausbildung
2. Weiterbildung, z.B. zum Wirtschaftsfachwirt oder Handelsfachwirt
3. Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt
Der Geprüfte Betriebswirt ist dem DQR Niveau 7 zugeordnet. DQR steht für Deutscher Qualifikationsrahmen und ist eine offizielle Einordnung des Niveaus verschiedener deutscher Abschlüsse durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Nach eigenen Angaben des DQR waren dem DQR-Niveau 7 bis 2016 nur Master-Abschlüsse und gleichgestellte Hochschulabschlüsse zugeordnet. Diese Neuordnung verdeutlicht die Bedeutung von Weiterbildungslehrgängen, die Fachpraxis und Theorie miteinander verknüpfen. Abschlüsse an einer Hochschule sind zwar noch deutlich anspruchsvoller, aber in der Praxis der meisten klein- und mittelständischen Unternehmen werden Sie auch mit einem Abschluss als Geprüfter Betriebswirt ein sehr guter und gern gesehener Kandidat für hochqualifizierte Positionen sein. Weitere Informationen finden Sie hierzu beim DQR.
Verlinkung zum DQR für weitere Informationen -
In der Prüfungsverordnung heißt es in § 4 Handlungsbereiche:
„Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.“
In den nachfolgenden Paragraphen der Prüfungsverordnung wird dann im Detail aufgeführt, welche Themengebiete unter den jeweiligen Handlungsbereich fallen. Damit weicht die Prüfungsverordnung 2020 von allen vorangegangenen Prüfungsverordnungen ab, in denen nach Themenbereichen unterteilt wurde. Dennoch folgen die FüBI-Bücher nicht den dargestellten Handlungsbereichen, sondern sind nach zusammengehörenden Themenbereichen geschrieben.
Warum ist das so?
Das beruht darauf, wie die Prüfungen aufgebaut sind. Zwar unterteilt die Prüfungsverordnung Handlungsbereiche und im Rahmenlehrplan des DIHK wird mit Querverweisen gearbeitet, um zu verdeutlichen, wie Themen zusammenhängen, die nun in Handlungsbereiche gesplittet worden sind.
Insbesondere in den drei schriftlichen Prüfungen spielt die Unterteilung in diese Handlungsbereiche aber überhaupt keine Rolle. Nach § 11 der Prüfungsverordnung gibt es einen schriftlichen Prüfungsteil, der aus drei schriftlichen Aufgabenstellungen mit mehreren Aufgaben besteht, die jeweils innerhalb von 240 Minuten zu lösen sind. Die Aufgaben beruhen auf einer Situationsbeschreibung und es sind alle Handlungsbereiche in jeder Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass es am Prüfungstag unerheblich ist, ob Sie sich beim Lernen auf die Handlungsbereiche konzentriert haben oder themenbezogen gelernt haben. Denn Sie müssen alle Themen oder Handlungsbereiche an einem einzigen Tag abrufen können, um die schriftlichen Aufgaben lösen zu können.
Genau aus diesem Grund folgen die Bücher von FüBI eben nicht den Handlungsbereichen, sondern bauen thematisch aufeinander auf. Sie haben in Ihrer Berufsausbildung und ggf. bei Ihrer Weiterbildung zum Fachwirt bereits sehr viel Fachwissen erlernt, ergänzt durch Ihre Berufspraxis. Auf diesem erworbenen Wissen thematisch aufzubauen, befähigt Sie, neues Wissen mit bereits vorhandenem Wissen zu verbinden und somit Ihre Erkenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Anhand eines roten Fadens thematisch zusammengehörend zu lernen ist die einfachste Methode, neues Wissen aufzunehmen und zuverlässig im Gehirn abzuspeichern. Das zeigt sich auch am Rahmenlehrplan, der durch seine Querverweise darauf aufmerksam macht, wie die Themen, die nun in Handlungsbereiche unterteilt wurden, zusammengehören. Um Ihnen das Lernen so einfach wie nur möglich zu machen, haben wir uns bei dieser neuen Buchreihe daher wieder für ein Konzept entschieden, das Ihnen ein strukturiertes Lernen anhand eines roten Fadens ermöglicht. Die acht Bücher nach der VO 2020 ermöglichen es Ihnen, wie gewohnt bereichsbezogen zu lernen und so Ihr Fachwissen zu vertiefen und zu erweitern. Außerdem lernen Sie, die Inhalte praxisnah zusammenzufügen, so wie es nach der Prüfungsverordnung vorgesehen ist. Dadurch werden Sie am Prüfungstag in der Lage sein, die Prüfungsaufgaben zu lösen, welche die Inhalte aller fünf Handlungsbereiche vermischen.
Einen Teil der schriftlichen Prüfungen müssen Sie nach § 11 Abs. 5 der Prüfungsverordnung darüber hinaus in englischer Sprache ablegen. Auch das wird in den Büchern thematisiert. Aus vergangenen Prüfungen ist zudem die Erkenntnis entstanden, dass dies gut zu bewältigen ist, wenn Sie sich darauf vorbereiten. Für sehr viele junge Menschen ist Englisch zudem so gegenwärtig im Beruf wie im Privatleben durch Reisen, Medien und Freundschaften mit Menschen auf der ganzen Welt, dass dies auch dank des Wörterbuches, das man am Prüfungstag benutzen darf, gut zu schaffen sein sollte.
Wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt haben, folgt der mündliche Prüfungsteil nach § 12 der Prüfungsverordnung. Im mündlichen Prüfungsteil müssen Sie Probleme der betrieblichen Praxis analysieren und bewerten, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und ihre Eignung für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen. Dabei werden ebenfalls wieder alle Handlungsbereiche umfasst, wobei hier der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich Nummer 5 liegen soll, „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“. Dieser Prüfungsteil soll maximal 45 Minuten dauern.
Haben Sie sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Prüfungsteil bestanden, werden Sie zum letzten Prüfungsteil zugelassen. Hier verfassen Sie zunächst eine schriftliche Projektarbeit. Bestehen Sie diese, folgen eine Präsentation der Projektarbeit und ein projektarbeitsbezogenes Fachgespräch. Ausführlich thematisiert werden diese Prüfungsteile im Buch „Prüfungs- und Praxisvorbereitung“, wo auch die genaue Bewertung von Prüfungsleistungen anhand eines Beispiels dargestellt wird.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Je nach Bildungsanbieter müssen Sie mit Kosten um die 4.500 € rechnen, wenn Sie sich zum Geprüften Betriebswirt weiterbilden möchten. Doch diese Kosten müssen Sie nicht allein tragen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten und Kosten zu senken. Alle uns bekannten Möglichkeiten sind hier aufgeführt. Die Liste ist aber nicht abschließend zu verstehen, steht unter Vorbehalt von Änderungen der entsprechenden Stellen und Organisationen und begründet auch keinen Anspruch auf eine entsprechende Förderung. Sollten Sie weitere Möglichkeiten kennen, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir diese hier aufnehmen können, um anderen Weiterbildungsteilnehmern die Finanzierung ihrer Weiterbildung zu erleichtern. Vielen Dank vorab!
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Die einzelnen Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Bildungsurlaubsgesetze bzw. Bildungszeitgesetze. Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können. Unter Umständen kann diese Zeit auf bis zu 10 Tage erweitert werden, wenn der Bildungsurlaub des Folgejahres zusammen mit dem diesjährigen Anspruch verwendet wird. Dadurch können bis zu 10 Tage in einem Jahr in Anspruch genommen werden.
Verlinkung zur Bundesagentur für Arbeit für weitere Informationen
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt Stipendien für Weiterbildungen an junge Menschen, die ihre Ausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen haben. Jährlich können nach Angaben des BMBF mehr als 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden. Durch das Weiterbildungsstipendium wird die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gefördert. Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Gegebenenfalls können Zeiten für Freiwilligendienste oder Elternzeit zu einer Aufnahme bis 27 Jahren führen. Voraussetzung für ein Stipendium ist eine Berufsabschlussprüfung, die mit mindestens 87 Punkten oder „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden wurde. Ein Stipendium kann alternativ auch beantragen, wer bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen ist. Oder wer durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule besondere Qualifikationen nachweisen kann, die zu einer Aufnahme in das Stipendienprogramm führen können.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Stipendium müssen Sie entweder mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Durch das Stipendium können Sie Zuschüsse von insgesamt 8.700 € für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen im Förderzeitraum beantragen, der drei Jahre umfasst. Je Fördermaßnahme beläuft sich der Eigenanteil auf nur 10 % je Fördermaßnahme. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von Ihrer Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei welcher der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Ansprechpartner für den Antrag sind demnach auch die jeweiligen Kammern.Verlinkung zur Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) für weitere Informationen
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Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern berufliche Weiterbildungen und Umschulungen mit Bildungsgutscheinen. Ein Bildungsgutschein kann nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vergeben werden. Ziel ist es, durch den Bildungsgutschein eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten der Weiterbildung einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel und Prüfungsgebühren übernommen. Zusätzlich können Fahrtkosten sowie Kosten für eine Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung übernommen werden. Auch das Arbeitslosengeld kann während der Weiterbildung weiterhin gewährt werden. Die Notwendigkeit einer Weiterbildung wird bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch dann anerkannt, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch Beschäftigte können unter Umständen einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten. Rechtliche Grundlage für den Bildungsgutschein ist § 81, Absatz 4 SGB III.
Verlinkung zur Bundesagentur für Arbeit für weitere Informationen
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Förderung von Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Förderung umfasst einkommens- und vermögensunabhängige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis maximal 15.000 € sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren förderfähig. Die Hälfte dieser Kosten können als nicht zurückzuzahlender Zuschuss gefördert werden. Für die andere Hälfte werden zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Die Zuschussanteile unterscheiden sich je nach Fördergegenstand (Kosten der Maßnahme, Unterhaltsbedarf etc.). Darüber hinaus können bei Vollzeitmaßnahmen auch Zuschüsse zum Lebensunterhalt beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach der Höhe des eigenen Einkommens und dem Vermögen. Sie ist außerdem abhängig von einem gegebenenfalls vorhandenen Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners. Der Zuschuss setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Gibt es Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld, können auch für diese Zuschüsse beantragt werden.
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Finanzielle Unterstützung oder Förderung durch Sonderurlaub und geänderte Arbeitszeiten, sowie geringerer Beschäftigungsumfang, um den Arbeitnehmer zu entwickeln. Es kann sich lohnen, den Arbeitgeber auf Weiterbildungswünsche anzusprechen. Qualifizierte, motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Erfolg. Je nach Unternehmensgröße und Personalbedarf kann es sein, dass Arbeitsverträge geändert werden können, um eine Weiterbildung bei gleichzeitiger oder anschließender Weiterbeschäftigung möglich zu machen. Eventuell sind aber auch Zuschüsse des Arbeitgebers oder bezahlter Sonderurlaub möglich, die dem Arbeitnehmer eine Weiterbildung erleichtern.
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Fortbildungskosten können auch als Werbungskosten über die Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Fortbildungen sind in diesem Sinne beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildungen nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums. Es besteht kein Höchstbetrag beim Ansatz der Werbungskosten. Angesetzt werden können neben den Gebühren für die Weiterbildung und den Prüfungsgebühren auch Kosten für Schreib- und Lernmaterial sowie Arbeitsmittel und Fachliteratur. Außerdem auch Fahrtkosten, Kosten für Lerngemeinschaften sowie Zinsen für ein Ausbildungsdarlehn, nicht aber die Tilgungsanteile. Beraten und Auskünfte erteilen können ggf. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater, sowie das jeweils zuständige Finanzamt.
Bildungsscheck
Finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung können Sie auch über einen Bildungsscheck erhalten. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Bundesland und wird nicht überall gewährt. Teilweise sind Programme auch befristet und laufen dann aus, oder werden durch andere Programme ersetzt. Unterschiedlich sind auch die Fördervoraussetzungen. Genauere Informationen finden Sie auf den Seiten Ihres zuständigen Bundeslandes. Sofern Programme vorhanden sind, sind nachfolgend uns bekannte Informationen für die jeweiligen Bundesländer in einer Kurzform aufgeführt. Weiterführende Informationen finden Sie unter den entsprechenden Links.
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Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme bzw. maximal 500 € je Bildungsscheck. Beantragung vor Beginn der Maßnahme online oder in Beratungsstellen.
Voraussetzungen: Wohnsitz in NRW, nur ein Scheck pro Kalenderjahr. Einkommensgrenze: zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen) darf maximal 40.000 € (alleinstehend/einzeln veranlagte Ehepartner) bzw. bei gemeinsamer Veranlagung 80.000 € betragen. -
Im Bremer Weiterbildungsscheck können z.B. Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren nach Ende der jeweiligen Maßnahme übernommen werden. Der Weiterbildungsscheck ist gebunden an ein konkretes Angebot bei einem festgelegten Anbieter und setzt ein Beratungsgespräch voraus.
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In Rheinland-Pfalz kann man den QualiScheck beantragen, durch den 50 % der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erstattet werden, maximal aber 1.500 €. Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die Förderung ist auf eine Weiterbildung pro Kalenderjahr begrenzt.
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Gefördert werden bei Weiterbildung die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Zugangsgrenze ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 55.000 € bei Einzelveranlagung bzw. von unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung.
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In Sachsen gibt es die Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen. Sie wird für Weiterbildungsteilnehmer gewährt, die erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis sind und ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von maximal 3.700 € erwirtschaften.
Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung, für die eine Förderung beantragt werden soll, müssen mindestens 700,00 € betragen. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Festbetrag und beträgt maximal 4.500 €. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 % und die Förderhöhe richtet sich nach den tatsächlich anfallenden Weiterbildungskosten. Förderfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen. -
2023 trat in Sachsen-Anhalt das Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG in Kraft, durch das betriebliche und individuelle Weiterbildungen gefördert werden. Gefördert werden können Teilnahme- und Prüfungsgebühren, sowie Fahrt-, Unterbringungskosten und Kosten für eine zusätzliche Kinderbetreuung. Förderfähig sind bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, maximal aber 25.000 €. Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze können nicht gefördert werden. Im Jahr 2024 sind dies 69.300 €.
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Der Zuschuss im Rahmen des Bildungsschecks des Landes Brandenburg beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens aber 500 € und ist auf maximal 3.000 € pro Vorhaben begrenzt. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
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Die Förderung beträgt 50 % der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 3.000,00 € je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme.
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In Bayern erhalten erfolgreiche Absolvent einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Aktuell sind es 3.000 €, für abgelegte Prüfungen nach dem Jahr 2022. Voraussetzungen für die Auszahlung sind u.a., dass der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Absolventen in Bayern liegen und dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde.
Wie schwer ist die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt?
In Foren wird immer wieder darüber diskutiert, wie schwer die Weiterbildung zum Betriebswirt ist. Viele erhoffen sich aus den Antworten ableiten zu können, ob Sie den Kurs schaffen können und ihn deshalb beginnen sollten, oder ob diese Weiterbildung nichts für sie ist. Wenn Sie die gleichen Fragen beschäftigen, räumen wir heute Ihre Zweifel gemeinsam aus.
Ich könnte Ihnen jetzt erzählen, welche Fachbereiche mir besonders leicht fielen und in welchen ich mehr tun musste, um die Prüfungen zu bestehen. Ich könnte Ihnen aus der Erfahrung als ehrenamtliche Prüferin bei der IHK Oberfranken Bayreuth sagen, was angehenden Betriebswirten generell leichter oder schwerer gefallen ist. Doch diese Aussagen helfen Ihnen wenig, denn Sie sind ein einzigartiger Mensch. Was anderen schwer fällt, kann Ihnen ganz leichtfallen und umgekehrt.
Daher möchte ich Ihnen stattdessen eines sagen: Es kommt auf Sie persönlich an, wie leicht oder schwer Ihnen die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt fallen wird. Keine Anfrage in einem Forum wird Ihnen eine gute Antwort auf diese Frage liefern, denn die Antwort finden Sie nur in Ihrer eigenen Person. Folgende Punkte sind für Ihren Erfolg nach meiner Meinung und Erfahrung als ehrenamtliche Prüferin und Fachbuchautorin entscheidend:
Ihr Vorwissen
Ihre Auffassungsgabe
Ihre Lernfähigkeiten/Ihre Lerntechniken
Ihre Lernwilligkeit
Ihre Motivation
Es ist wie eine mathematische Formel. Wenn Sie aus vorherigen Weiterbildungen oder aus Ihrer beruflichen Tätigkeit viel Vorwissen mitbringen, wird es Ihnen leichter fallen, das neue Wissen, das Ihnen vermittelt wird, darauf aufzubauen.
Wenn Sie eine hohe Auffassungsgabe haben, werden Sie sich manches nur ein oder zweimal ansehen müssen und es anwenden können. Wenn Ihnen das Lernen immer schon leichtfiel, wird das auch bei dieser Weiterbildung der Fall sein.
Wenn Sie strukturiert an das Lernen herangehen, z.B. mit Mindmaps arbeiten, die Pomodore Technik anwenden, oder sich Lernkarten schreiben, fällt Ihnen das Lernen leichter. Doch all das ist nicht entscheidend.
Wirklich entscheidend ist, mit welcher Motivation Sie an diese Weiterbildung herangehen und ob Sie bereit sind, alles dafür zu tun, dass Sie erfolgreich sind.
Wenn Sie sich für die Weiterbildung zum Betriebswirt entscheiden, werden Sie Ihre Freizeit zum Lernen einsetzen müssen. Sie werden Ihre Freunde und Ihre Familie weniger sehen, weniger Zeit für Ihren Freund oder Ihre Freundin haben und samstags vielleicht nicht mit ins Kino oder zum Tanzen gehen, weil Sie am Sonntag früh aufstehen wollen, um zu Lernen.
Je nachdem, ob Sie den Kurs in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren oder sich sogar selbständig auf die Prüfungen vorbereiten, kann sich diese Phase über mehr als ein Jahr hinziehen. Denn nach Angabe des § 2 Abs. 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1.600 Stunden, um alle Kompetenzen, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die Ziel der Weiterbildung sind.
Wenn Sie den Titel „Geprüfter Betriebswirt“ aber wirklich haben wollen, dann wird alles das zur Nebensache. Ja, vielleicht müssen Sie sich manche Paragraphen öfter ansehen, als jemand, dem Steuerlehre oder Recht leichter fallen. Ja, vielleicht fehlt Ihnen in manchen Bereichen Vorwissen, weil Ihre letzte Weiterbildung länger her ist, oder Sie als Quereinsteiger zu dieser Weiterbildung kommen. Das alles ist aber nicht entscheidend.
Entscheidend ist, ob Sie bereit sind, für sich selbst zu arbeiten und alles dafür zu geben, Ihr Ziel, „Geprüfter Betriebswirt“ zu werden, zu erreichen.
Wenn Sie diese Frage mit einem „JA!“ beantworten, dann werden Sie die Weiterbildung auch bestehen können. Insofern lässt sich die Frage, wie schwer der Betriebswirt ist, nur so beantworten:
Es kommt auf Sie persönlich an, wie viel Zeit, Energie und Motivation Sie in Ihren eigenen persönlichen Erfolg investieren wollen. Sie tun das für sich. Einmalig in Ihrem Leben. Nutzen Sie diese Chance und geben Sie Ihr bestmögliches.
Wenn Sie hochmotiviert an die Weiterbildung herangehen, werden Sie alle Schwierigkeiten meistern, denn die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt ist definitiv zu schaffen. Auch für Menschen, denen das eine oder andere Vorwissen fehlt, denen das Lernen generell nicht so leichtfällt, oder die in manchen Fachbereichen viele Wiederholungen brauchen, um den Stoff zu verstehen. Wenn Sie die für Sie richtigen Lernmethoden und Lernbedingungen anwenden, werden Sie auch für Sie schwierige Themenbereiche meistern.
Sie entscheiden auch, ob Sie sich an einen etablierten Bildungsanbieter wenden, wie z.B. die Eckert Schulen, oder ob Sie einem Anbieter vertrauen, der Ihnen den Titel „Geprüfter Betriebswirt“ in 30 Tagen verspricht. Wenn Sie sich die Angabe aus der Prüfungsverordnung noch einmal vor Augen rufen, nach der ein Aufwand von 1.600 Stunden zu erwarten ist, um alle notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben, können Sie sich die Frage, ob Sie den Betriebswirt in 30 Tagen meistern können, wohl selbst beantworten…
Auch mit der Wahl der richtigen Bücher können Sie viel zu Ihrem Erfolg beitragen. Denn ein gutes Buch hilft Ihnen enorm beim Lernen und Sie sind weniger abhängig von der Qualität Ihrer Dozenten. Sie können Dinge nachlesen, die Sie nicht verstanden haben und Zusammenhänge noch einmal aus neuer Perspektive betrachten. Oder sich Themen selbständig erarbeiten, die im Kurs vielleicht zu kurz gekommen sind oder die Sie verpasst haben, weil Sie z.B. einige Kurstage aufgrund von einer Erkrankung verpasst haben. Und in einem Selbststudium sind Sie ohnehin auf gute Fachbücher angewiesen.
Als Fazit möchte ich Ihnen daher mitgeben – der Weiterbildungslehrgang Geprüfter Betriebswirt ist nicht umsonst der Lehrgang mit dem höchsten Abschlussniveau, das Sie in Deutschland außerhalb einer Universität oder Fachhochschule erreichen können. Sie bekommen den Titel nicht geschenkt, Sie müssen Ihn sich verdienen. Sie arbeiten nur für sich selbst, für Ihren eigenen Erfolg. Sie haben in der Hand, mit wie viel Motivation und Einsatz Sie die Weiterbildung zum Geprüften Betriebswirt durchziehen. Aber die Weiterbildung ist für jeden zu schaffen, der mit wirklichem Engagement an die Sache herangeht und alles Notwendige dafür tut, sein Ziel zu erreichen. Ich bin überzeugt, dass Sie es schaffen können, wenn Sie es wirklich wollen und bereit sind, dafür zu arbeiten. Ich wünsche Ihnen von Herzen ganz viel Erfolg und auch viel Spaß dabei, denn Neues zu lernen, ist eine große Bereicherung des eigenen Lebens!
Herzlichst,
Saskia Stromitzki
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